Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in den VAE: Was wählen?
1. Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft
Eine Zweigniederlassung ist eine rechtliche Erweiterung der Muttergesellschaft außerhalb der VAE.
- Sie hat kein eigenes Aktienkapital.
- Die Aktivitäten sind die gleichen wie im Hauptsitz.
- Erfordert die Ernennung eines lokalen Dienstvertreters (auf dem Mainland).
- Kann auf dem Mainland oder in einer Free Zone registriert werden.
2. Tochtergesellschaft
Eine Tochtergesellschaft ist eine in den VAE registrierte unabhängige juristische Person, die vollständig im Besitz einer ausländischen Gesellschaft ist.
- Eigene Verwaltungsstruktur und Buchhaltung.
- Kann einen anderen Namen und eine andere Art von Tätigkeit haben.
- Ist ein vollwertiges Unternehmen nach dem Recht der VAE.
- Das erfordert Aktienkapital.
Was wir anbieten
- Beratung zur Auswahl des Formats: Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft.
- Erstellung legalisierter Dokumente der Muttergesellschaft.
- Übersetzungen und Notariumsprüfungen.
- Interaktion mit dem Wirtschaftsministerium oder der Free Zone.
- Unterstützung bei der Eröffnung eines Unternehmensbankkontos.
- Unterstützung bei Visa- und Steuerfragen.
Schlüsselfertige Registrierung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in den VAE
Wir erstellen legalisierte Dokumente, interagieren mit Abteilungen und Free Zone und helfen bei der Eröffnung eines Kontos.
Beratung anfragen
Wann ist eine Zweigverwaltung verpflichtet?
Bundesgesetz Nr. 32 von 2021 (Gesetz über Handelsgesellschaften der VAE)Eine ausländische Gesellschaft ist verpflichtet, eine Zweigniederlassung zu registrieren, wenn sie eine Tätigkeit in den VAE direkt durchführt, ohne eine separate juristische Person zu gründen.
- Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen oder verkauft Waren in den VAE direkt im Namen des Hauptsitzes.
- Es gibt eine dauerhafte Präsenz (Büro, Mitarbeiter, Lager), aber keine Tochtergesellschaft wird gegründet.
- Die Teilnahme an Ausschreibungen und öffentlichen Beschaffungen erfordert eine örtliche Niederlassung.
- Die Zweigniederlassung ist als 100% im Besitz der ausländischen Gesellschaft registriert, muss jedoch die Tätigkeit des Hauptsitzes betreiben.
Wenn ein ausländisches Unternehmen in den VAE Geschäfte tätigen möchte, ohne eine unabhängige Struktur zu schaffen, muss es also eine Zweigniederlassung registrieren.
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